Kosten
Abrechnungsverfahren
Unser Therapeutenteam hat unterschiedliche Möglichkeiten der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Anke Rütter:
Alle Kassen, Beihilfe und Privat
Konstanze Hingerl:
Alle Kassen, Beihilfe und Privat
Evelyn Kochinke:
Alle Kassen, Beihilfe und Privat
Tina Stottmeister-Lessing:
Kostenerstattung, Bahn-BKK, Beihilfe und Privat
Kristina Frönd:
Kostenerstattung, Bahn-BKK, Beihilfe und Privat
Psychotherapie – Private Krankenversicherung
Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn die Behandlung durch approbierte und im Arztregister eingetragene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfüllen wir. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich bei Ihrer Krankenversicherung frühzeitig zu informieren, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Psychotherapie – Beihilfe
Von der Beihilfe werden die Therapiekosten grundsätzlich erstattet. Hierfür muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle.
Psychotherapie – Gesetzliche Krankenkassen
Psychotherapie ist eine Regelleistung der Krankenkassen. Sie wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen bei entsprechender Indikation und Durchführung durch einen approbierten und kassenzugelassenen Psychotherapeuten übernommen. Diese Voraussetzungen erfüllen Anke Rütter, Evelyn Kochinke und Konstanze Hingerl.
Psychotherapie – Kostenerstattung
Bei entsprechender Indikation und Notwendigkeit hat jede Person gemäß §13 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V gegenüber seiner Krankenkasse den Anspruch, zeitnah und fachgerecht psychotherapeutisch behandelt zu werden (Sicherstellungspflicht). Voraussetzung hierfür ist, dass der Patient sich zuvor erfolglos um einen zeitnahen Termin bei einem kassenzugelassenen Therapeuten bemüht hat. Das Bundessozialgericht (BSG) hat „zeitnah“ in seiner Entscheidung vom 21.05.1997 auf maximal 3 Monate und in dringenden Fällen auf maximal 6 Wochen begrenzt (s. BSG Az. 6 Rka 15/97). Ist die Krankenversicherung nicht in der Lage, ihren Versicherten innerhalb dieses Zeitraums einen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten zu organisieren, müssen bei der Möglichkeit eines kurzfristig verfügbaren Therapieplatzes bei einem anderen approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung die Therapiekosten übernommen werden. Sprechen Sie hierzu Konstanze Hingerl, Evelyn Kochinke oder Tina Stottmeister-Lessing an.
Eine informative Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK) zum Thema Kostenerstattung erhalten Sie hier:
http://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf
Psychotherapie – Selektivvertrag Bahn-BKK
Von der Bahn-BKK werden die Kosten für eine Psychotherapie bei Tina Stottmeister-Lessing und Kristina Frönd übernommen. Im Falle der Indikation für eine Psychotherapie erhalten Sie bei uns umgehend einen Therapieplatz. Sprechen Sie uns bitte an.
Psychotherapie – Selbstzahler
Wenn Sie die Behandlungskosten für eine Psychotherapie selbst übernehmen, errechnen sich die Kosten nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP)
Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen