Kosten
Abrechnungsverfahren
Unser Therapeutenteam hat unterschiedliche Möglichkeiten der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse:
Anke Rütter – Alle Kassen, Beihilfe und Privat
Kristina Frönd – Beihilfe und Privat
Evelyn Hagen – Alle Kassen, Beihilfe und Privat
Konstanze Hingerl – Alle Kassen, Beihilfe und Privat
Loisa Lieghio – Alle Kassen, Beihife und Privat
Jasmin Opitz – Beihilfe und Privat
Lea Petermann – Alle Kassen, Beihilfe und Privat
Mara Rohlfing-Philipp – Alle Kassen, Beihilfe und Privat
Regina Thiessen – Alle Kassen, Beihilfe und Privat
Psychotherapie – Private Krankenversicherung
Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn die Behandlung durch approbierte und im Arztregister eingetragene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfüllen wir. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich bei Ihrer Krankenversicherung frühzeitig zu informieren, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Psychotherapie – Beihilfe
Von der Beihilfe werden die Therapiekosten grundsätzlich erstattet. Hierfür muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle.
Psychotherapie – Gesetzliche Krankenkassen
Psychotherapie ist eine Regelleistung der Krankenkassen. Sie wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen bei entsprechender Indikation und Durchführung durch einen approbierten und kassenzugelassenen Psychotherapeuten übernommen.
Psychotherapie – Selbstzahler
Wenn Sie die Behandlungskosten für eine Psychotherapie selbst übernehmen, errechnen sich die Kosten nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP)
Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen